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Altersfreigaben



Wer übernimmt die Alterseinstufung der Computerspiele in Deutschland?

Die Alterseinstufung der einzelnen Computerspiele übernimmt in Deutschland die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin. Sie gilt als eine der härtesten Prüfstellen für Computerspiele in ganz Europa.

Die USK unterteilt die Spiele in fünf Kategorien: Freigabe ab null Jahren (weiße Raute in weißem Quadrat), Freigabe ab sechs Jahren (gelbe Raute in gelbem Quadrat), Freigabe ab 12 Jahren (grüne Raute in grünem Quadrat), Freigabe ab 16 Jahren (blaue Raute in blauem Quadrat) und Freigabe ab 18 Jahren (rote Raute in rotem Quadrat.

Altersfreigaben

 

Und was sind das für Symbole, die man manchmal auf den Spielen sieht?

Pan European Game Information

Hierbei handelt es sich um das europaweite Alterseinstufungssystem „Pan European Game Information“ (PEGI), das von der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet wird. Zwar lässt sich diese Alterseinstufung in den meisten Ländern Europas vorfinden, sie besitzt jedoch keine Gültigkeit in Deutschland. Dennoch findet man die PEGI-Klassifizierung oft auf deutschsprachigen Produkten, da diese ebenso für den österreichischen und schweizerischen Markt produziert werden.

Im Allgemeinen sind die Alterseinstufungen der PEGI im Vergleich zur USK weniger streng.

Beispielsweise findet man oft Spiele, die zwar Seitens der PEGI eine Freigabe ab 16 Jahren haben, von der USK jedoch keine Jugendfreigabe erhalten, also mit einem roten 18er-Kennzeichen versehen wurden.

Zusätzlich zur eigentlichen Altersfreigabe bietet PEGI auch noch eine Klassifizierung nach inhaltlichen Merkmalen an, die durch neun farblose Symbole auf der Rückseite der Verpackung dargestellt wird. Die Symbole geben Kurzinformationen darüber, was inhaltlich im Spiel vorkommt:

Kurzinformation


Was passiert mit Spielen, die von der USK keine Alterseinstufung bekommen?

Kann ein Spiel, bevor es auf den deutschen Markt kommt, nicht in die fünf Alters- Kategorien der USK eingeordnet werden – wenn es bspw. pornografische oder politisch unkorrekte Inhalte, zu grausame oder übertrieben brutale Gewaltszenen oder Tötungshandlungen beinhalten – be­kommt es keine Kennzeichnung von der USK und der Hersteller des Spiels wird über diesen Sachverhalt informiert. Dieser muss daraufhin eine für den deutschen Markt abgewandelte Version des Spiels herausbringen, in der bspw. brutale Handlungssequenzen heraus­geschnitten wurden. Ist dies jedoch nicht der Fall (weil z. B. dem Hersteller kein weiteres Budget für eine neue Version zur Verfügung steht), wird das Spiel von der USK über einen Antrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) weitergeleitet, von dieser indiziert und vom öffentlichen deutschen Markt genommen.

Was bedeutet Indiziert?

Indiziert bedeutet nicht verboten – ein weit verbreitetes Missverständnis. Indizierte Spiele dürfen auch weiterhin von erwachsenen Spielern gekauft und im heimischen Wohn­zimmer gespielt werden – lediglich öffentliche Vorführungen sind verboten.

Sie können allerdings nur aus dem Ausland importiert, in speziellen Läden gekauft, oder über das Internet über ausländische Anbieter herunter geladen werden. Das Werben und der Vertrieb durch Versandhäuser mit Sitz in Deutschland oder öffentliche Warenhäuser, zu denen auch Minderjährige Zutritt haben (z. B. Media Markt), ist strikt untersagt und wird mit hoher Strafe sanktioniert. Indizierte Bildschirmspiele dürfen jedoch in solchen Geschäften ange­boten werden, in denen der Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten ist und nur Erwachsene Zutritt haben – dies kann auch die 18er-Abteilung einer Videothek sein (vgl. JuSchG, §1514).

Solche Spiele können also durchaus auf Computern oder Spielkonsolen vorfindbar sein. Auch Minderjährige können theoretisch an solche Spiele herankommen, z. B. über ältere Geschwister oder über einen schon volljährigen Freund. Dies gilt nicht nur für indizierte Spiele sondern auch für solche mit einer Alterskennzeichnung ab 18 Jahren.